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   VGH Bayern, 23.12.2010 - 6 ZB 10.224   

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https://dejure.org/2010,68486
VGH Bayern, 23.12.2010 - 6 ZB 10.224 (https://dejure.org/2010,68486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2010 - 6 ZB 10.224 (https://dejure.org/2010,68486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 6 ZB 10.224 (https://dejure.org/2010,68486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung; Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 6 ZB 10.224
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 6 ZB 10.224
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 6 ZB 10.224
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, wie hier die "Beurteilungsgrundsätze (inhaltlich) für die Beurteilungsvoten der Vorsitzenden Richterinnen und Richter und für die Beurteilung selbst" vom 1. Oktober 1999, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - vermittels Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten oder Richter rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27; BayVGH, U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - juris ).
  • VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040

    Kein Anspruch eines Beamten auf fiktive Nachzeichnung der Beurteilung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 6 ZB 10.224
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, wie hier die "Beurteilungsgrundsätze (inhaltlich) für die Beurteilungsvoten der Vorsitzenden Richterinnen und Richter und für die Beurteilung selbst" vom 1. Oktober 1999, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - vermittels Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten oder Richter rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27; BayVGH, U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - juris ).
  • VGH Bayern, 18.02.2005 - 15 CE 04.3030
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2010 - 6 ZB 10.224
    Er kann unter Berücksichtigung seines größeren Überblicks, seiner Vergleichsmöglichkeiten, seiner Kenntnis der Person dessen, der die vorbereitende Stellungnahme gefertigt hat, oder ergänzender Gespräche zu einer von der vorbereitenden Stellungnahme ganz oder nur in Modifikationen abweichenden Wertung gelangen (BayVGH, B.v. 18.2.2005 - 15 CE 04.3030 - juris ).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 6 ZB 11.2419

    Bundesbeamter; Deutsche Bahn AG; dienstliche Beurteilung

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, wie hier auf der Grundlage von § 21 Abs. 2 ELV und § 1 Nr. 18 DBAGZustV, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - vermittels Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27; BayVGH, B.v. 23.12.2010 - 6 ZB 10.224 - juris ; B.v. 15.4.2011 - 6 ZB 10.3103 - juris ).
  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 6 ZB 10.3103

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; Nichtbewertung von

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat (wie hier die Richtlinien für die Beurteilung der Angehörigen der Deutschen Bundesbank vom 8.10.2003 einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen) ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - vermittels Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG vom 21.3.2007 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27; BayVGH vom 19.11.2008 Az. 15 B 08.2040 RdNr. 16; vom 23.12.2010 Az. 6 ZB 10.224 RdNr. 3).
  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01221

    Dienstliche Beurteilung; Rechtspfleger am Arbeitsgericht; fehlende

    Hinsichtlich dieser den Dienstherrn über Art. 3 Abs. 1 GG gegenüber dem Beamten rechtlich bindenden Richtlinien ist vom Gericht zu prüfen, ob diese unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eingehalten wurden und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 21.3.2007, 2 C 2.06, DÖD 2007, 281 ff.; U. v. 19.12.2002, 2 C 31.01, BayVBl 2003, 533 ff; BayVGH, B. v. 15.4.2011, 6 ZB 10.3103; B. v. 23.12.2010, 6 ZB 10.224).
  • VG Ansbach, 17.04.2012 - AN 1 K 11.01596

    Infolge fehlender Beteiligung eines früheren unmittelbaren Vorgesetzten

    Hinsichtlich dieser den Dienstherrn über Art. 3 Abs. 1 GG gegenüber dem Beamten rechtlich bindenden Richtlinien ist vom Gericht zu prüfen, ob diese unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eingehalten wurden und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2007, 2 C 2.06, DÖD 2007, 281 ff.; U. . 19.12.2002, 2 C 31.01, BayVBl 2003, 533 ff; BayVGH, B. . 15.4.2011, 6 ZB 10.3103; B. . 23.12.2010, 6 ZB 10.224).
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